Die am 01.01.2021 in Kraft getretene „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (kurz NISV) , regelt die Anwendung von Geräten und Anlagen, die Sie in Ihrer täglichen Arbeit einsetzen, um Ihre Kundinnen und Kunde sowie sich selbst zu schützen.
Bis spätestens zum 31.12.2021 dürfen entsprechende Anwendungen nach der NiSV ausnahmslos nur mit den entsprechenden Fachkundenachweisen durchgeführt werden.
Um Sie optimal auf den Umgang mit entsprechenden Geräten sowie Anlagen vorzubereiten, bieten wir Ihnen im Institut Epimedic alle relevanten NiSV Schulungen an. Diese können Sie in unserem Schulungszentrum und einen Teilbereich über unsere digitale Lernplattform absolvieren.
1.
80 LE
2.
„Optische Strahlung“
120 LE
3.
„EMF“ Elektromagnetische Felder (Hochfrequenz in der Kosmetik)
40 LE
4.
„EMF“ Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz, Gleichstrom und Magnetfeldgeräte)
24 LE
5.
Zur Stimulation „Ultraschall“
40 LE
Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) fordet ab dem 31.12.2021, dass nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen, im Rahmen gewerblicher oder sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen, nur solche Personen einsetzen dürfen, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen.
Der Nachweis der Fachkunde ist nach dem 31.12.2021, zusammen mit den verwendeten Geräten, durch die jeweilige Person zu melden.
Die Teilnehmer dieser Schulung sollen somit befähigt werden, nichtionisierende Strahlung sicher am Menschen anwenden zu können. Darunter wird insbesondere die fachgerechte Bedienung der verwendeten Anlagen (Geräte, Einrichtungen oder Quellen) sowie die Vermeidung der mit den Anwendungen verbundenen Risiken verstanden. Die erforderliche Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an dieser geeigneten Schulung gemäß Anlage 3 der NiSV erworben werden.
Quelle:
BMU Fachkunderichtlinie NiSV, 30.03.2020
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr/Keine Rechtsberatung!
Alle Personen, die auch nach dem Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung (NiSV) Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich nutzen möchten.
Somit ist der er Fachkundenachweis erforderlich für alle Kosmetikerinnen – auch mit staatlich geprüftem Abschluss und/oder mit Kosmetik-Meistertitel. Die NiSV sieht seit keine Anerkennungen/Ausnahmen vor. Jeder Anwender/jede Anwenderin muss spezifisch auf die jeweilig genutzte Technologie, also die im Studio oder Institut genutzten Geräte, einen Nachweis erbringen.
Es reicht nicht aus, das z.B. die Inhaberin eines Instituts über einen Nachweis verfügt. Die NiSV verlangt hier eindeutig, das jeder Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin einen Fachkundenachweis besitzen. Ohne den Nachweis dürfen Anwender/Anwenderinnen Behandlungen mit bestimmten Geräte nicht mehr ausüben.
Um zur Weiterbildung zugelassen zu werden, benötigen Sie:
Die Lerninhalte zum Erwerb der Fachkunde und zur Aktualisierung der Fachkunde (Fortbildung) sind in Module unterteilt. Der jeweils erforderliche Schulungsumfang ist in Lerneinheiten (LE; 1 LE = 45 Minuten) angegeben.
Es werden Teilzeit, Vollzeit und Wochenend Kurse angeboten. (siehe Module)
Alle Fachkundenachweise müssen mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Erst wenn diese bestanden wurde, wird der der entsprechende Nachweis erteilt.
In den Rahmenlehrplänen ist gekennzeichnet, welche Lerninhalte durch den Einsatz von E-Learning vermittelt werden können.
Die Inhalte der Weiterbildung Fachkunde (NiSV) werden Ihnen vermittelt durch einem Skript /Unterlagen, E-Learnings sowie eine ergänzende Präsenzphase mit Praxisübungen.
Die Unterlagen bekommen Sie zugesandt bzw. können diese direkt auf der Online Plattform herunterladen oder einsehen.
In den Rahmenlehrplänen ist gekennzeichnet, welche Lerninhalte durch den Einsatz von E-Learning vermittelt werden können. Bei der Ortswahl sind Sie beim E-Learning sehr flexibel und können von überall aus online die Inhalte abrufen und bearbeiten.
Sie arbeiten das Lehrmaterial webbasiert durch und bereiten sich somit auf Ihre Präsenzphase vor. Wenn Sie auf einem Gebiet schon über Kenntnisse verfügen, können Sie dies anhand der Fragenkataloge die Wiederholungs- und Übungsaufgaben testen. So stellen Sie rasch fest, welche Bereiche Sie noch gezielt bearbeiten müssen. Lernaufwand und Lerntempo legen Sie dabei selbst fest. Sollten Sie inhaltliche/pädagogische Fragen haben, stehen Ihnen die der Epimedic-Akademie jederzeit zur Verfügung.
Die Weiterbildung Fachkunde Grundlagen der Haut und Optische Strahlung (NiSV) startet voraussichtlich 2022, dann monatlich und dauert je nach Kursmodell
Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ (GK)
Virtueller & Präsenzunterricht:
Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ (120 LE)
Virtueller & Präsenzunterricht:
2.5.6 Prüfungszulassung
Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist das Absolvieren aller nach den Rahmenlehrplänen vorgesehenen Lerneinheiten.
2.5.7 Maßgaben zu schriftlichen Prüfungen
Eine schriftliche Prüfung erfolgt nach folgenden Maßgaben:
Für alle übrigen Fachkunde-Module sind jeweils vier offene Fragen vorzusehen.
2.5.8 Schulungsnachweis
Die Schulungsteilnehmenden erhalten nach erfolgreichem Schulungsabschluss einen qualifizierten Schulungsnachweis in deutscher Sprache, aus dem detailliert und anhand der Rahmenlehrpläne überprüfbar, zumindest die vermittelten Schulungsinhalte, der zeitliche Umfang des jeweiligen Schulungsteils und die Art der Inhaltsvermittlung (z. B. E-Learning, Präsenzveranstaltung, praktische Übung) hervorgehen.
Der Schulungsnachweis enthält eine Eigenerklärung des Schulungsträgers, dass er die Vorgaben dieser Richtlinie vollumfänglich umsetzt.
Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
Die Übersicht der Kosten für die einzelnen Prüfungen der Fachkundegruppen / Fachmodule finden Sie hier.
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